Bei den Überlegungen zur Anzahl und Anordnung der Messpunkte für den Sauerstoffgehalt sind drei Hauptaspekte zu berücksichtigen:
Auf Grund dieser Kriterien wird man auch in kleineren, annähernd volldurchmischten Becken mindestens drei Messpunkte vorsehen: Zwei Messpunkte sind notwendig, um die korrekte Funktion der O2-Sonden durch Vergleich der Messreihen überprüfen zu können; ein dritter Messpunkt ist erforderlich, um den Versuch bei Ausfall einer Sonde nicht wiederholen zu müssen.
Da das mit einem Fehlschlag verbundene Risiko mit der Beckengröße zunimmt (Chemikalienkosten), wird man sich bei größeren Becken durch eine entsprechend erhöhte Zahl von Messstellen auch gegen den Ausfall mehrerer Sonden absichern.
Mehr als drei Messpunkte können jedoch auch bei kleinen Becken notwendig sein, wenn auf Grund der Belüfteranordnung bzw. der hydraulischen Verhältnisse Zonen mit unterschiedlichem Sauerstoffeintrag zu erwarten sind. Dabei geht es nicht nur darum, in jeder Zone eine Messstelle zu positionieren, es sollte darüber hinaus auch möglich sein, die Ausdehnung der Zonen über die Messstellenanordnung zumindest näherungsweise zu erfassen. Die Entscheidung über die "richtige" Anzahl und Anordnung von Messstellen bleibt in solchen Fällen der Erfahrung und dem Einschätzungsvermögen des Messpersonals überlassen. Um den Ermessensspielraum einzuschränken und zumindest grobe Fehler bei der Messstellenanordnung zu vermeiden, sollte für Becken, die auf Grund ihrer Konstruktion klar abgrenzbare Bereiche mit unterschiedlicher Belüfterausstattung aufweisen, die Anordnung von mindestens zwei Messstellen pro Bereich gefordert werden. Bei Belüftungssystemen mit geringer Quervermischung wie z. B. Flächenbelüftungen sollten sicherheitshalber in kleineren Becken mindestens vier, in größeren Becken entsprechend mehr Messstellen über die Grundfläche verteilt vorgesehen werden.